BFH - Beschluss vom 23.10.2003
VII B 143/03
Normen:
FGO § 78 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 351
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 25.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9368/02

Gerichtsakte; Überlassung von Fotokopien

BFH, Beschluss vom 23.10.2003 - Aktenzeichen VII B 143/03

DRsp Nr. 2003/15683

Gerichtsakte; Überlassung von Fotokopien

Aus § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO lässt sich kein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Gerichtsakten und der gesamten dem Gericht vorgelegten Akten ableiten.

Normenkette:

FGO § 78 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Nachdem die ehemaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers, Antragstellers und Beschwerdeführers (Kläger) Klage gegen den Haftungsbescheid des Beklagten (Finanzamt --FA--) ohne nähere Begründung eingelegt hatten, legten sie mit Schriftsatz vom ... Dezember 2002 das Mandat nieder.