Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gegenstand ihres Unternehmens ist der Betrieb von Gaststätten und die Durchführung aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Betriebsgröße wurde vom Beklagten (Finanzamt) als Mittelbetrieb eingestuft.
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