FG München - Gerichtsbescheid vom 02.08.2017
7 K 919/17

Gerichtsbescheid; Ermessen; Gesellschaft; Haftung; Einspruch; Verletzung; Finanzamt; Finanzgerichtsordnung; Betrieb; Voraussetzungen; Verdacht; Einspruchsentscheidung; Anordnung; Verwaltungsvorschrift; Verdacht einer Steuerstraftat; Steuerhinterziehung; Ermessensfehler; Erweiterung; Klage; Abgabenordnung; Bestandskraft; Treu und Glauben; Grundsatz von Treu und Glauben; Grundsatz des Vertrauensschutzes

FG München, Gerichtsbescheid vom 02.08.2017 - Aktenzeichen 7 K 919/17

DRsp Nr. 2018/10207

Gerichtsbescheid; Ermessen; Gesellschaft; Haftung; Einspruch; Verletzung; Finanzamt; Finanzgerichtsordnung; Betrieb; Voraussetzungen; Verdacht; Einspruchsentscheidung; Anordnung; Verwaltungsvorschrift; Verdacht einer Steuerstraftat; Steuerhinterziehung; Ermessensfehler; Erweiterung; Klage; Abgabenordnung; Bestandskraft; Treu und Glauben; Grundsatz von Treu und Glauben; Grundsatz des Vertrauensschutzes

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gegenstand ihres Unternehmens ist der Betrieb von Gaststätten und die Durchführung aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Betriebsgröße wurde vom Beklagten (Finanzamt) als Mittelbetrieb eingestuft.