BFH - Urteil vom 23.01.2001
XI R 20/00
Normen:
FGO §§ 90a 119 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1123

Gerichtsbescheid; Zulassung der Revision

BFH, Urteil vom 23.01.2001 - Aktenzeichen XI R 20/00

DRsp Nr. 2001/9175

Gerichtsbescheid; Zulassung der Revision

Ist ersichtlich, dass der Beteiligte auf eine mündliche Verhandlung nicht verzichten will, darf das FG zwar einen Gerichtsbescheid erlassen, den Beteiligten aber die Möglichkeit, in einer mündlichen Verhandlung neue Tatsachen vorzutragen und Beweisanträge zu stellen, nicht dadurch abschneiden, dass es im Gerichtsbescheid die Revision zulässt. Insoweit liegt kein "geeigneter Fall" vor (§ 90 a Abs. 1 FGO), der einen derartigen Gerichtsbescheid rechtfertigt.

Normenkette:

FGO §§ 90a 119 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe: