Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes einer Kapitalanlage
BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - Aktenzeichen 1Z AR 94/03
DRsp Nr. 2003/13250
Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes einer Kapitalanlage
»Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes einer Kapitalanlage gegen die von der Kapitalanlagegesellschaft beauftragte Steuerberater- und Wirtschaftsprüfergesellschaft und deren zuständigen Mitarbeiter aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, aus Prospekthaftung und aus Delikt, wenn der gemeinschaftliche besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nicht zuverlässig feststellbar ist.»