Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. Juni 2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 17. September 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. März 2010 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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