Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt eine Kanzlei in Sachsen. Im Streitjahr 1993 stattete er einen Büroraum u.a. mit drei Schreibplätzen aus. Diese bestehen aus:
drei Schreibtischen zu Anschaffungskosten von insgesamt 1 008 DM (341 DM + 341 DM + 326 DM) mit drei unter den Schreibtischplatten befestigten Kabelkanälen zu Anschaffungskosten von insgesamt 74 DM (26 DM + 26 DM + 22 DM), drei Rollcontainern einschließlich Schüben und Schloß zu Anschaffungskosten von jeweils 579 DM mit zwei Einteilungen für Schubkästen zu Anschaffungskosten von jeweils 31 DM und einem Formulareinsatz für Schubkästen zu Anschaffungskosten von 47 DM sowie zwei als Beistelltische verwandten Computertischen zu Anschaffungskosten von insgesamt 808 DM (404 DM + 404 DM).
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