I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war im Kalenderjahr 1989 (Streitjahr) Kommanditistin der A-KG. Die A-KG erwarb im Streitjahr ein mit einem Mietwohnhaus bebautes Grundstück in Berlin (West). Am 20. Dezember 1991 beschlossen die Gesellschafter der A-KG die Auflösung der Gesellschaft zum 31. Dezember 1991; ferner wurde bestimmt, dass die Liquidation der A-KG durch Übertragung aller Vermögenswerte mit Aktiva und Passiva auf die Klägerin erfolgen sollte.
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