Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein, Az. 1 HK
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.331,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.01.2017 zu bezahlen.
b.Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegenüber der Klägerin in voller Höhe ausgleichspflichtig ist, soweit die Klägerin als Haftungsschuldnerin in Zukunft von österreichischen Finanzbehörden verpflichtet wird, weitere € 2.466,22 als von der Beklagten gemäß §§ 99,100 österreichischem Einkommensteuergesetz geschuldete Abzugsteuer für die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung aus dem
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
III.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
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