Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Iburg vom 9.1.2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I. Der Antragsteller ist Testamentsvollstrecker für seinen verstorbenen Bruder J... H..., den Ehegatten der Antragsgegnerin. Er nimmt die Antragsgegnerin auf hälftigen Ausgleich von gemeinsam begründeten Verbindlichkeiten in Anspruch.
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