BFH - Beschluß vom 05.03.1998
VII B 36/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1325

Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

BFH, Beschluß vom 05.03.1998 - Aktenzeichen VII B 36/97

DRsp Nr. 1999/1130

Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

1. An die Überwachungsmaßnahmen eines Geschäftsführers müssen um so größere Anforderungen gestellt werden, je weniger sich dieser anhand von Tatsachen (u.a. Geschäftsgebaren, Persönlichkeit) ein Urteil bilden kann, ob die für die zuverlässige Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft hinzugezogenen Personen die notwendige Gewähr hierfür bieten. 2. Wenn sich eine Geschäftsführerin trotz der bevorstehenden Geburt ihres Kindes dafür entscheidet, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen, befreit sie das MuSchG nicht von der Beachtung ihrer dabei zu erfüllenden Pflichten.

Gründe:

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) begehrt PKH für ein Klageverfahren, in dem sie sich dagegen wendet, daß ihr der Beklagte (das FA) die Aussetzung der Vollziehung des wegen Haftung für Umsatzsteuerschulden der Fa. A-GmbH ergangenen Bescheides vom... versagt hat.