BFH - Beschluss vom 31.10.2005
VII B 66/05
Normen:
AO § 69 § 34 Abs. 1 ; EStG § 41a ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 480
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 15.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2777/00

Geschäftsführerhaftung: keine Haftungsfreistellung bei Einbindung in Unternehmensgruppe

BFH, Beschluss vom 31.10.2005 - Aktenzeichen VII B 66/05

DRsp Nr. 2006/147

Geschäftsführerhaftung: keine Haftungsfreistellung bei Einbindung in Unternehmensgruppe

1. Der GmbH-Geschäftsführer darf zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten externe Hilfe in Anspruch nehmen; das ist sogar geboten, wenn er aufgrund seiner persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Pflichterfüllung nicht im Stande ist.2. Der Geschäftsführer darf nicht blind auf die gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung des für die GmbH tätigen Dritten vertrauen und auf eine Überwachung gänzlich verzichten.3. Diese Grundsätze gelten auch für den Geschäftsführer einer in eine Unternehmensgruppe eingebundenen GmbH.

Normenkette:

AO § 69 § 34 Abs. 1 ; EStG § 41a ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: