FG Baden-Württemberg, vom 05.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 226/05
Geschäftsführerhaftung wegen Steuerschulden einer GmbH; Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt durch erfolgreiche Insolvenzanfechtung einer erst nach Fälligkeit abgeführten Lohnsteuer; Zurechnungszusammenhang zwischen einer pflichtwidrig verspäteten Lohnsteuerzahlung und dem eingetretenen Schaden (Steuerausfall); Anwendbarkeit hypothetischer Kausalverläufe für die zivilrechtliche Schadenszurechnung auf das finanzgerichtliche Verfahren
BFH, Urteil vom 11.11.2008 - Aktenzeichen VII R 19/08
DRsp Nr. 2009/4198
Geschäftsführerhaftung wegen Steuerschulden einer GmbH; Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt durch erfolgreiche Insolvenzanfechtung einer erst nach Fälligkeit abgeführten Lohnsteuer; Zurechnungszusammenhang zwischen einer pflichtwidrig verspäteten Lohnsteuerzahlung und dem eingetretenen Schaden (Steuerausfall); Anwendbarkeit hypothetischer Kausalverläufe für die zivilrechtliche Schadenszurechnung auf das finanzgerichtliche Verfahren
1. Die erforderliche Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem mit der Haftung geltend gemachten Schaden richtet sich wegen des Schadensersatzcharakters der Haftung nach § 69AO wie bei zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen nach der Adäquanztheorie.2. Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung einer erst nach Fälligkeit abgeführten Lohnsteuer unterbricht den Kausalverlauf zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt jedenfalls dann nicht, wenn der Fälligkeitszeitpunkt vor dem Beginn der Anfechtungsfrist lag.
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