BFH - Urteil vom 13.10.2003
VI R 22/98
Normen:
EStG (1990) § 3 Nr. 52 ;

Geschäftsjubiläum - Zuwendungen an ArbN

BFH, Urteil vom 13.10.2003 - Aktenzeichen VI R 22/98

DRsp Nr. 2004/16700

Geschäftsjubiläum - Zuwendungen an ArbN

1. Jubiläumszuwendungen des ArbG an seine ArbN im zeitlichen Zusammenhang mit seinem Geschäftsjubiläum sind steuerfrei, sofern das Geschäft 25 Jahre oder ein mehrfaches von 25 Jahren besteht. 2. Der Begriff Geschäftsjubiläum ist weit auszulegen. Die Frage, ob ein Unternehmen trotz eines Strukturwandels, einer Änderung der Rechtsform oder der Person der Inhaber mit dem bisherigen Unternehmen identisch ist, muss wirtschaftlich beurteilt werden. 3. Die bloße Aufspaltung eines "Geschäfts" in Funktionsgesellschaften und eine für den Einkauf und den Vertrieb zuständige Gesellschaft spricht nicht zwingend gegen ein gemeinsames Betreiben des Geschäfts.

Normenkette:

EStG (1990) § 3 Nr. 52 ;