I. Beim Finanzgericht Hamburg sind unter den Aktenzeichen IV 94/99 und IV 262/99 zwei Klageverfahren des Klägers anhängig, in denen als Prozessbevollmächtigter des Klägers der in Zürich niedergelassene Rechtsanwalt Dr. R auftritt. In dem Klageverfahren IV 94/99 wendet sich der Kläger - u.a. - gegen eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung des beklagten Hauptzollamtes H vom 10.2.1998, mit der das beklagte Hauptzollamt einen gegenüber dem Kläger ergangenen Steuerbescheid aus dem Dezember 1967 zu vollstrecken sucht. Streitgegenstand des Klageverfahrens IV 262/99 ist ein Abrechnungsbescheid des Hauptzollamtes E, das mit Wirkung vom 1.1.2002 aufgehoben worden und im Hauptzollamt Z aufgegangen ist. Der Kläger begehrt - u.a. - die Feststellung, dass eine Reststeuerschuld über DM 56.611,01 aus einem Steuerbescheid vom 29.11.1996 durch Erlass, Verjährung oder Verwirkung erloschen sei.
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