Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstückes
FG Hamburg, Urteil vom 18.09.2002 - Aktenzeichen II 168/01
DRsp Nr. 2003/520
Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstückes
1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1 aUStG kann vorliegen, wenn ein Unternehmer ein Gebäude auf seinem einzigen Grundstück errichtet und das Objekt noch vor Fertigstellung veräußert.2. Die Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne von § 4 Nr. 1c UStG setzt nicht voraus, dass der Grundstückseigentümer insoweit von jeder Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks ausgeschlossen ist.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Veräußerung eines mit einem Mietobjekt bebauten Grundstücks die Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1 aUStG) erfüllt und ob die Einräumung eines dinglich gesicherten Wegerechts umsatzsteuerpflichtig ist.
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