Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.8.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster abgeändert und der Beklagte verurteilt, 22.039,71 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.2.2014 und Kosten in Höhe von 1.354,47 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.5.2014 an die Klägerin zu zahlen; im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 % und der Beklagte zu 44 %.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|