FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.09.2007
6 K 8215/06 B
Normen:
AO (1977) § 196 ; KStG (1996) § 8 Abs. 3 S. 2 ; KStG (1999) § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 232

Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Bezüge; Externer Betriebsvergleich bei mehreren Geschäftsführern; Interner Betriebsvergleich bei Tätigkeit des Fremdgeschäftsführers für mehrere Konzerngesellschaften; Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Bürgschaftsübernahmen; Änderung des Betriebsprüfungsberichts nach Anschlussprüfung ohne erneute eigene Prüfungshandlungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen 6 K 8215/06 B

DRsp Nr. 2007/23638

Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Bezüge; Externer Betriebsvergleich bei mehreren Geschäftsführern; Interner Betriebsvergleich bei Tätigkeit des Fremdgeschäftsführers für mehrere Konzerngesellschaften; Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Bürgschaftsübernahmen; Änderung des Betriebsprüfungsberichts nach Anschlussprüfung ohne erneute eigene Prüfungshandlungen

1. Die mittels eines externen Betriebsvergleichs ermittelte angemessene Geschäftsführervergütung bezieht sich auf die Gesamtgeschäftsführung. Bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer müssen daher Abschläge vorgenommen werden, um eine Gewinnabsaugung durch die "Vervielfältigung" der Geschäftsführer zu vermeiden.2. Der Geschäftsführer einer GmbH ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet, einer Herabsetzung seiner Bezüge im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kaptialgesellschaft zuzustimmen. Wirkt der Gesellschafter-Geschäftsführer in solch einer Situation nicht auf eine Gehaltsherabsetzung hin, ist der Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung verwirklicht.