FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.05.1999
III 1146/94
Fundstellen:
DB 1999, 1731
EFG 1999, 760

Gesellschafter-Geschäftsführer: Zukunftssicherungsleistungen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.05.1999 - Aktenzeichen III 1146/94

DRsp Nr. 2001/3249

Gesellschafter-Geschäftsführer: Zukunftssicherungsleistungen

Hat sich ein Arbeitnehmer auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und tritt später infolge seiner Stellung als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes ein, sind Arbeitgeberzuschüsse zu einer befreienden Lebensversicherung nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG steuerfrei. Für die Frage der Steuerfreiheit ist der aktuelle Versicherungsstatus maßgebend.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob Leistungen der Klägerin zu einer Lebensversicherung für den Geschäftsführer der Klägerin unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 62 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) fallen.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es bestehen folgende Geschäftsanteile:

Fritz W. x DM

5x DM

Paul S. x DM

3x DM

Max L. 1,05x DM.

Nach § 8 des Gesellschaftsvertrages werden Beschlüsse der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreiben. Gemäß dem, dem Senat vorliegenden Handelsregisterauszug ist der Geschäftsführer der Gesellschaft, Fritz W., alleinvertretungsbefugt (Amtsgericht A, HRB ...).