I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt seit 1965 in der Rechtsform einer GmbH eine Steuerberatungsgesellschaft. Sie hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar. Ihr Stammkapital von 28 000 DM wurde im Streitjahr 1981 und wird derzeit noch von ihren beiden nunmehrigen Geschäftsführern, den in diesem Verfahren prozeßbevollmächtigten Steuerberatern A und B, zu jeweils 1/2 gehalten. Beide Gesellschafter waren im Streitjahr Prokuristen der Klägerin. Deren Geschäftsführer war zum damaligen Zeitpunkt Steuerberater Wirtschaftsprüfer C, ein Schwager von B. Die Klägerin beschäftigte im Streitjahr 1981 außer den beiden Prokuristen 22 weitere Angestellte.
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