1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob ein behaupteter Aufgabeverlust wegen einer GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen verfahrensrechtlich und materiellrechtlich steuerlich berücksichtigt werden kann.
Der Kläger ist Rechtsnachfolger nach seiner Ehefrau, die alleiniger Anteilseigner der "Xx" (im Folgenden: GmbH) war. Die Ehegatten werden für das Streitjahr 1998 beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.
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