FG Düsseldorf - Urteil vom 17.01.2006
6 K 2154/04 K,G,F
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 ; KStG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1741

Gesellschafterdarlehen; Teilwert; Enger zeitlicher Zusammenhang; Wirtschaftlich einheitliche Kapitalmaßnahme - Annahme einer wirtschaftlich einheitlichen Kapitalmaßnahme des Gesellschafters bei anfänglicher Minderung der Darlehensforderung

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 6 K 2154/04 K,G,F

DRsp Nr. 2008/16262

Gesellschafterdarlehen; Teilwert; Enger zeitlicher Zusammenhang; Wirtschaftlich einheitliche Kapitalmaßnahme - Annahme einer wirtschaftlich einheitlichen Kapitalmaßnahme des Gesellschafters bei anfänglicher Minderung der Darlehensforderung

1. Verzichtet ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft im Hinblick auf das Gesellschaftsverhältnis auf eine Forderung, die er dieser gegenüber hat, so ist die dadurch bei der Kapitalgesellschaft entstandene Vermögensmehrung nur in Höhe des Teilwerts der Forderung als gewinnneutrale Einlage des Gesellschafters zu bewerten. 2. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Hingabe und Verzicht ändert nichts am Fremdkapitalcharakter des Gesellschafterdarlehens und kann daher nicht die Annahme einer wirtschaftlich einheitlichen Maßnahme mit dem Ziel der Zuführung von Eigenkapital rechtfertigen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 ; KStG § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand: