I.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a GrEStG i.d. Fassung bis zum 31.12.1999 erfüllt sind.
Die Klägerin hat den Besitz und den Betrieb von Krankenanstalten, Rehabilitationskliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, insbesondere den Besitz und den Betrieb der Klinik O. Klinik ..., zum Gegenstand. Gesellschafter der Klägerin waren die S. Klinik Verwaltung GmbH (SKV), als geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementärin ohne Einlage sowie bis zum 31.10.1999 als alleinige Kommanditistin die S. Holding GmbH (SH).
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