1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2020 -
Hinsichtlich des Antrags zu 2) wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, welche die Streithelferin selbst trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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