Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2021, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger beschränkt auf seinen Antrag zu 1. zugelassen, im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
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