FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 23.05.2007
1 K 497/06
Normen:
EStG (2007) § 9 Abs. 2 S. 1, 2 § 32a Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1783

Gesetzliche Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 verfassungskonform

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.05.2007 - Aktenzeichen 1 K 497/06

DRsp Nr. 2007/13356

Gesetzliche Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 verfassungskonform

Die gesetzliche Neuregelung der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltenden Entfernungspauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 (u.a. Beginn der steuerrechtlich erheblichen Berufssphäre erst am Werkstor, Wegfall der Abzugsmöglichkeit für die ersten 20 Entfernungskilometer) ist verfassungskonform; sie verletzt insbesondere nicht das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum und verstößt weder gegen das nur für Erwerbsaufwendungen anwendbare objektive Nettoprinzip im Einkommensteuerrecht noch gegen Art. 6 Abs. 1 GG (gegen Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts v. 22.3.2007, 8 K 549/06 -).

Normenkette:

EStG (2007) § 9 Abs. 2 S. 1, 2 § 32a Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens streitig, in welchem Umfang Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd zu berücksichtigen sind.

Der ledige Kläger ist als technischer Sachbearbeiter bei der ... AG angestellt. Aus diesem Beschäftigungsverhältnis bezieht er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger ist unter der Anschrift ... in N. wohnhaft, und seine regelmäßige Arbeitsstätte befindet sich in der ... in P..