Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 27.09.2018 -
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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