BFH, Beschluss vom 19.12.2006 - Aktenzeichen VII E 27/05
DRsp Nr. 2007/5936
Gesonderte Beschwerde; Verfahrenstrennung
1. Trennt das FG ein Verfahren wirksam in drei selbstständige Klageverfahren, so ist das dagegen eingelegte einheitliche Rechtsmittel als gesonderte Beschwerde gegen jedes Urteil zu behandeln.2. Für die selbstständigen Beschwerdeverfahren sind die Gerichtskosten aufgrund eines selbstständigen Streitwertes zu berechnen.