FG Düsseldorf - Gerichtsbescheid vom 12.04.2021
6 K 2743/15 K,F
Normen:
KStG § 8a;

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer

FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 12.04.2021 - Aktenzeichen 6 K 2743/15 K,F

DRsp Nr. 2021/11731

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KStG § 8a;

Gründe

I.

Die Klägerin hat am 04.09.2015 Klage gegen die jeweils auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerfestsetzungen 2006 bis 2008 sowie die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2006 bis 2008 erhoben mit dem Begehren, einen geringeren verbleibenden Verlust festzustellen.

Im Erörterungstermin vom 15.02.2019 ist u.a. die Zulässigkeit der Klage erörtert worden. Es bestand Einigkeit, dass es der Klage wegen der sog. Mindestbesteuerung nicht an einer Beschwer fehlt.

Mit Schriftsatz vom 16.04.2020 hat der Beklagte mitgeteilt, dass der gegen die Verlustfeststellungen gerichtete Einspruch nach einem Hinweis des Beklagten vom 24.11.2014 von dem damaligen Prozessvertreter am 10.12.2014 zurückgenommen worden sei.