Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co. KG (KG) und zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Die KG erwirtschaftete in den Jahren 1980 bis 1984 Verluste, die zu einem negativen Kapitalkonto des Klägers führten.
Mit Vertrag vom 29. Juni 1984 veräußerte der Kläger seinen Kommanditanteil, seine Beteiligung an der Komplementär-GmbH sowie das in seinem Eigentum stehende Betriebsgrundstück. Da der vereinbarte Kaufpreis nicht gezahlt wurde, wurden die verkauften Vermögensgegenstände im Streitjahr (1985) auf ihn zurückübertragen.
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