FG Niedersachsen - Urteil vom 03.04.2008
6 K 442/05
Normen:
KStG § 8b ;
Fundstellen:
BB 2008, 1661
EFG 2008, 1406

Gesonderte Feststellung; Verbleibender Verlustvortrags - Gewährung eigenkapitalersetzender Darlehen schließt gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf die Darlehen nicht aus

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2008 - Aktenzeichen 6 K 442/05

DRsp Nr. 2008/16378

Gesonderte Feststellung; Verbleibender Verlustvortrags - Gewährung eigenkapitalersetzender Darlehen schließt gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf die Darlehen nicht aus

1. § 8b Abs. 3 KStG schließt eine steuerwirksame Teilwertabschreibung auf eigenkapitalersetzende Darlehen im BV nicht aus. 2. Teilwertabschreibungen auf derartige Darlehen zählen nicht zu den Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in § 8 Abs. 2 KStG genannten Anteil entstehen. Das folgt aus der Auslegung der Norm anhand ihrer Entstehungsgeschichte, nach Sinn und Zweck sowie ihrer systematischen Stellung im Gesetz.

Normenkette:

KStG § 8b ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Teilwertabschreibung von Darlehen § 8b Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) in der im Streitjahr 2002 geltenden Fassung (jetzt § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG) entgegensteht.

Die Klägerin, eine GmbH, ist eine Immobiliengesellschaft. Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist S. Die Klägerin ist seit 1992 alleinige Gesellschafterin der S GmbH deren Geschäftsführer ebenfalls S ist. Die Klägerin vermietet das ihr gehörende bebaute Grundstück L zum Betrieb gastronomischer Einrichtungen an die S GmbH.