FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.11.2020
3 K 716/10
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1;

Gesonderte Feststellungen des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer; Steuerliche Behandlung der vom Landkreis im Zuge einer Umwandlung durch Ausgliederung übertragenen Gebührenausgleichsrücklage

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.11.2020 - Aktenzeichen 3 K 716/10

DRsp Nr. 2021/202

Gesonderte Feststellungen des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer; Steuerliche Behandlung der vom Landkreis im Zuge einer Umwandlung durch Ausgliederung übertragenen Gebührenausgleichsrücklage

Tenor

Das Verfahren wird hinsichtlich Körperschaftsteuer für 2001 bis 2004 sowie der Gewerbesteuermessbeträge für 2002 und 2004 eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

1. 2.