FG Niedersachsen - Urteil vom 22.05.2014
10 K 245/13
Normen:
AO § 352;
Fundstellen:
AO-StB 2014, 268
BB 2014, 1814
BB 2014, 2213

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: Einspruchsbefugnis inländischer Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft?

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.05.2014 - Aktenzeichen 10 K 245/13

DRsp Nr. 2014/11190

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: Einspruchsbefugnis inländischer Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft?

Zur Einspruchsbefugnis gegen einen Feststellungsbescheid über ges. und einh. Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer niederländischen Gesellschaft, die der Rechtsform der deutschen GbR entspricht. Die Befugnis zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Feststellungsbescheid unterliegt grundsätzlich den Beschränkungen des § 352 AO. Das gilt auch für Feststellungsbescheide, bei denen die nach einem DBA von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünfte gesondert festgestellt werden. Inländische Gesellschafter einer ausländischen PersG, die der Rechtsform einer deutschen GbR entspricht, sind nicht befugt, gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einzulegen, sofern es sich um eine Frage handelt, die einen Beteiligten persönlich angeht und soweit der Beteiligte durch die Feststellungen über diese Frage berührt wird.

Normenkette:

AO § 352;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Kläger zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Feststellungsbescheid befugt waren.