AO § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 180 Abs. 2; VO zu § 180 Abs. 2; AO § 1 Abs. 1 Satz 1; AStG § 15 Abs. 1 Satz 1; EStG 2002 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc; FGO § 52 Abs. 1, § 96, § 119 Nr. 5, § 120 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 30.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1723/09
Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung
BFH, Beschluss vom 13.05.2013 - Aktenzeichen I R 39/11
DRsp Nr. 2013/16334
Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung
1. Ist eine ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, ist der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Stifter ungeachtet der Einkommenszurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG nicht in die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligter einzubeziehen.2. Ist die ausländische Familienstiftung in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig, ist auch sie nicht mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil in die gesonderte und einheitliche Feststellung aufzunehmen; insbesondere gebietet die Einkommenszurechnung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG keine Einbeziehung der Familienstiftung mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 8. April 2009 I B 223/08, BFH/NV 2009, 1437).
Normenkette:
AO § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 180 Abs. 2; VO zu § 180 Abs. 2; AO § 1 Abs. 1 Satz 1; AStG § 15 Abs. 1 Satz 1; EStG 2002 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc; FGO § 52 Abs. 1, § 96, § 119 Nr. 5, § 120 Abs. 3;
Gründe
I.
1. 2. 3. 4.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.