FG Saarland vom 07.11.2000
1 K 128/98
Fundstellen:
EFG 2001, 214
GmbHR 2001, 161
GmbHR 2001, 312

Gestaltungsmissbrauch bei ausländischer Kapitalgesellschaft

FG Saarland, vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 1 K 128/98

DRsp Nr. 2001/8905

Gestaltungsmissbrauch bei ausländischer Kapitalgesellschaft

Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuerten Ausland kann die Rechtsfolge des § 42 AO nur für die konkreten Rechtsverhältnisse und für die jeweiligen Steuerarten eintreten, für die jeweils - konkret - ein Gestaltungsmissbrauch zu bejahen ist.

Für die Praxis:

Es würde eine unzulässige Ausdehnung des § 42 AO vorliegen, wenn man den gesamten Sachverhalt der Fiktion des § 42 Satz 2 AO unterstellen würde, ohne im Detail zu prüfen, ob ein Missbrauch i.S. der Regelung vorliegt. Allein eine so einschränkende Auslegung berücksichtigt den Zweck des § 42 AO, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten.

Fundstellen
EFG 2001, 214
GmbHR 2001, 161
GmbHR 2001, 312