FG Niedersachsen, vom 13.03.1998 - Aktenzeichen XII 986/97
DRsp Nr. 2001/3118
Gestaltungsmißbrauch bei Stückzinsen
Beim Erwerb einer Anleihe geleistete Stückzinsen führen im Jahr der Zahlung grundsätzlich zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Gestaltungsmißbrauch i.S. des § 42AO vorliegt. Ein solcher ist anzunehmen, wenn sich aus dem Zeitraum zwischen dem Erwerb der Anleihe zum Ende des Abzugsjahres und der Veräußerung zu Beginn des Folgejahres keine Rendite, sondern ein Verlust für den Steuerpflichtigen ergibt.
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