FG Baden-Württemberg, vom 01.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 51/0654
Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf und anschließendem Wiederkauf der gleichen Wertpapiere an demselben Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist; Verhinderung von Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit und missbräuchliche Gestaltungen durch das System der Verlustnutzung und Verlustbegrenzung
BFH, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen IX R 60/07
DRsp Nr. 2009/23849
Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf und anschließendem Wiederkauf der gleichen Wertpapiere an demselben Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist; Verhinderung von Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit und missbräuchliche Gestaltungen durch das System der Verlustnutzung und Verlustbegrenzung
Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42AO.