Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Unternehmerin zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Die Klägerin firmiert als "Grundstücksgemeinschaft ... Gesellschaft des bürgerlichen Rechts". Gesellschafter sind die Brüder M und B N, die Ehepartner E und G F sowie T S. An ihr sind die Gebrüder N zu 42,86 v. H., die Eheleute F und T S zu je 28,57 v. H. beteiligt. Sie besteht seit dem 1. Mai 1999. Gesellschaftszweck ist der Erwerb des in W gelegenen Grundstücks Flur ... Nr. ..., die Errichtung eines Stallgebäudes und dessen Vermietung an die "FNS ... GbR".
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