BFH - Beschluss vom 02.09.2004
II B 105/03
Normen:
BewG § 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 164
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 12.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2806/01

Getrennte Veräußerbarkeit von Grundstücken - wirtschaftliche Einheit

BFH, Beschluss vom 02.09.2004 - Aktenzeichen II B 105/03

DRsp Nr. 2004/17938

Getrennte Veräußerbarkeit von Grundstücken - wirtschaftliche Einheit

Die Frage, ob in den Fällen, in denen eine getrennte Veräußerung zwar der bauordnungsrechtlichen Rechtslage widerspricht, dieser aber tatsächlich (zivilrechtlich) nicht entgegensteht, die Annahme zweier wirtschaftlicher Einheiten möglich ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung.

Normenkette:

BewG § 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Revisionsverfahren.