FG Düsseldorf - Urteil vom 16.08.2000
7 K 3075/97 E
Normen:
EStG § 26 ; EStG § 26 a;
Fundstellen:
DB 2001, 15
EFG 2000, 1252

Getrennte Veranlagung; Wahlrecht; Bindung an Erledigungserklärung; Zusammenveranlagung - Veranlagungswahlrecht bei Ehegatten bis zur Unanfechtbarkeit der Einkommensteuererklärung

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2000 - Aktenzeichen 7 K 3075/97 E

DRsp Nr. 2001/1528

Getrennte Veranlagung; Wahlrecht; Bindung an Erledigungserklärung; Zusammenveranlagung - Veranlagungswahlrecht bei Ehegatten bis zur Unanfechtbarkeit der Einkommensteuererklärung

Das Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung können Ehegatten auch nach einer durch Änderungszusage des Finanzamts erreichten einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen bis zur Unanfechtbarkeit der zusagegemäß geänderten Einkommensteuerveranlagung ausüben.

Normenkette:

EStG § 26 ; EStG § 26 a;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob die Kläger im Rahmen der Änderung von Einkommensteuerbescheiden die getrennte Veranlagung nach Maßgabe des § 26a Einkommensteuergesetz - EStG - (neu) wählen können.