BFH - Urteil vom 29.01.2004
VII R 42/99
Normen:
EWGV 1495/80 Art. 3 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
BFH, vom 01.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen VII R 42/99
FG Düsseldorf, vom 17.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 6395/94

Getrennter Ausweis von Zinsen im Zollwertrecht

BFH, Urteil vom 29.01.2004 - Aktenzeichen VII R 42/99

DRsp Nr. 2004/4457

Getrennter Ausweis von Zinsen im Zollwertrecht

Hat der Käufer einer Ware aufgrund einer Finanzierungsvereinbarung Zinsen zu entrichten und hat er durch bloße Vorlage der Nettowarenpreisrechnung über die eingeführten Waren die vom Verkäufer in Bezug auf den Kauf der Waren berechneten Zinsen getrennt von dem für die Waren tatsächlichen gezahlten oder zu zahlenden Preis ausgewiesen, bedarf es einer Angabe der Zinsen in der Zollwertanmeldung nicht.

Normenkette:

EWGV 1495/80 Art. 3 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog von ihrer japanischen Muttergesellschaft (J) verschiedene elektronische Waren. Hinsichtlich der der Klägerin in Rechnung gestellten Preise, die nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) nicht durch die Verbundenheit beeinflusst waren, war der Klägerin zunächst ein Zahlungsziel von 120 Tagen nach Verschiffung (ab Datum des Konnossements) eingeräumt. Die Klägerin zahlte die Rechnungen in voller Höhe.