Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 30. Juli 2010 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 4.500,92 €.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|