Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29.07.2020, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses sowie das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Der in München lebende Kläger - von Beruf Immobilienkaufmann - macht gegen die Beklagte Gewährleistungsansprüche nach (als Verbraucher getätigtem) Kauf eines Oldtimer Jaguar E-Type S1 Coupé XKE 3.8L mit der Fahrgestellnummer ... aus dem Jahr 1964 geltend und verlangt Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten und aus Delikt.
1. 2.
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