FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 2844/99
DRsp Nr. 2001/2475
Gewährung der Eigenheimzulage bei Erwerb von
Die Gewährung der Eigenheimzulage bei Erwerb von Genossenschaftsanteilen setzt die Nutzung einer Genossenschaftswohnung spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums voraus, so daß die Eigenheimzulage bis zum Eintritt der Eigennutzung vorläufig festgesetzt werden kann.
Im Rahmen der Festsetzung von Eigenheimzulage ab 1999 ist streitig, ob die Förderung von Genossenschaftsanteilen nach § 17EigZulG zumindest im letzten Jahr des Förderzeitraums den Beginn der Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung voraussetzt.
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