FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.08.2021
3 V 398/21
Normen:
FGO § 78 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2023, 635

Gewährung der Einsicht in die Betriebsprüfungsakten und Steuerakten beim Amtsgericht

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.08.2021 - Aktenzeichen 3 V 398/21

DRsp Nr. 2022/6736

Gewährung der Einsicht in die Betriebsprüfungsakten und Steuerakten beim Amtsgericht

Tenor

Dem Antrag auf Einsicht in die Betriebsprüfungs- und Steuerakten beim Amtsgericht Z wird für die Dauer einer Woche beginnend mit dem auf die Benachrichtigung der Antragstellerin vom dortigen Akteneingang folgenden Tag stattgegeben.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Normenkette:

FGO § 78 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.