FG Köln - Urteil vom 17.10.2019
6 K 832/16
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
DStRE 2020, 983

Gewährung der erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer; Notwendige sachliche Verflechtung zur Begründung einer Betriebsaufspaltung i.R.d. Vermietung des Grundstücks an den Mieter

FG Köln, Urteil vom 17.10.2019 - Aktenzeichen 6 K 832/16

DRsp Nr. 2020/6821

Gewährung der erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer; Notwendige sachliche Verflechtung zur Begründung einer Betriebsaufspaltung i.R.d. Vermietung des Grundstücks an den Mieter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes ( - GewStG - ) zukommen kann.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft, deren Gegenstand auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom ....1997 "der Erwerb, die Errichtung durch Dritte und die Vermietung von Grundstücken, Baulichkeiten und Anlagen aller Art sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen sowie die Beteiligung von Mitarbeitern der Z-Gruppe und von verbundenen und beteiligten Unternehmen der Y Holding GmbH sowie von Unternehmen der Franchise Partner" ist.