FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 19.04.2004
IV 246/01
Normen:
VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 67 ; VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 68 ;

Gewährung der Zollpräferenz bei Fischkonserven

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 19.04.2004 - Aktenzeichen IV 246/01

DRsp Nr. 2004/14003

Gewährung der Zollpräferenz bei Fischkonserven

Einzelfall zur Frage der Ursprungseigenschaft von Fischkonserven, wenn der Fisch auf einem Schiff gefangen wurde, das in den Schiffsregistern zweier Länder eingetragen ist.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 67 ; VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 68 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Einfuhrabgaben.

Die Klägerin ließ, vertreten durch einen Zolldeklaranten, am 6.3.1999 beim damaligen Hauptzollamt Hamburg- ... mit vereinfachter Zollanmeldung insgesamt 1.700 Kartons mit je 48 Konservendosen Thunfisch in öl zum freien Verkehr abfertigen. Sie beantragte dabei unter Hinweis auf das für die eingeführte Ware ausgestellte und in der Anmeldung beigefügte Ursprungszeugnis vom 16.11.1995 aus Costa Rica sowie unter Vorlage des Beförderungspapiers die Anwendung des Präferenzzollsatzes "frei" statt des sonst üblichen Drittlandszollsatz von 24% des Warenwertes. Versender der Konservendosen war die Firma ... (A) S.A. mit Sitz in San Jose, Costa Rica; gefangen wurde der Fisch mit der MS ... (M), die im fraglichen Zeitraum in den Schiffsregistern sowohl Vanuatus als auch Costa Ricas eingetragen war.