Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 7. August 2019 aufgehoben.
II.Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 26. August 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Dezember 2016 verurteilt, die Klägerin mit einem HE-Kommunikator Light II Go Talk Now - ohne Zubehör - zu versorgen.
III.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
IV.Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
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