LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.04.2021
L 3 U 2/18
Normen:
SGB X § 44 Abs. 1; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 83;
Vorinstanzen:
AnwG Berlin, vom 08.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 196 U 575/13

Gewährung einer höheren Verletztenrente unter Zugrundelegung eines höheren JahresarbeitsverdienstesArbeitsunfall eines Profi-EishockeyspielersTätigkeit als Immobilienmakler

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2021 - Aktenzeichen L 3 U 2/18

DRsp Nr. 2022/14819

Gewährung einer höheren Verletztenrente unter Zugrundelegung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes Arbeitsunfall eines Profi-Eishockeyspielers Tätigkeit als Immobilienmakler

Bei der Erzielung von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis und (geltend gemachter) gleichzeitiger Erzielung von Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit ist § 83 SGB VII nur dann anzuwenden, wenn der Versicherungsfall aufgrund einer Tätigkeit eingetreten ist, für die Versicherungsschutz als Unternehmer bestand.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. November 2017 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 1; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 83;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten wegen eines Arbeitsunfalles vom 28. November 1993 die Gewährung einer höheren Verletztenrente unter Zugrundelegung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV).