Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. März 2012
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Investitionszulage für die Einrichtung eines Fünf-Sterne-Hotels nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) 2007.
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