Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob für einen Grundstückserwerb eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs.3 i.V.m. Abs. 1 GrEStG aufgrund einer mittelbaren Beteiligung der veräußernden Gesellschaft an der Klägerin zu gewähren ist.
Aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 23.12.2015 erwarb die Klägerin, die A GmbH & Co KG (im Folgenden: A KG) von C KG (im Folgenden: C KG) die Grundstücke in Z-Stadt Flur 1, Flurstücke 1, 2 und 3, postalische Anschrift Y-Straße 4 für einen Kaufpreis von 6,4 Mio. EUR.
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